Dr. Tobias Lubitz
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Lehrauftrag im Masterstudiengang:
Modul 6 Wirtschaftskriminalität
 
 
  • Seit 2011 Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Berlin
  • 2015 Gründung einer eigenen Kanzlei mit Spezialisierung auf das Wirtschaftsstrafrecht
  • 2017 Verleihung des Titels „Fachanwalt für Strafrecht
  • Seit 2018 Lehrauftrag an der Ruhr-Universität Bochum
  • Seit 2022 Sprecher des Arbeitskreis Strafrecht im Berliner Anwaltsverein

     

Veröffentlichungen (Auswahl)
 
Kommentierung der Strafnormen zum Glücksspielrecht sowie der materiell-rechtlichen Einziehungsnormen (gemeinsam mit Johannes Niemz), in: Schumann/König/Mosbacher (Hrsg.), Nomos Kommentar zum Medienstrafrecht
 
Der goldene Handschlag. Zur Zulässigkeit, sich von straffällig gewordenen Mitarbeiter:innen lautlos zu lösen und zur Unzulässigkeit, hierbei falsche Arbeitszeugnisse auszustellen, Berliner Anwaltsblatt 05/2022.
 
Die Entbindung des Sachverständigen von der Gutachtenspflicht gem. § 76 Abs. 1 S. 2 StPO und der hierauf zielende Antrag der Verteidigung, in: Für die Sache – Kriminalwissenschaften aus unabhängiger Perspektive – Festschrift für Ulrich Eisenberg zum 80. Geburtstag (Hrsg.: Goeckenjan/Puschke/Singelnstein), Berlin 2019, S. 440.
 
Die Marginalisierten des Rechts – Für einen Perspektivwechsel in der strafprozessualen Gesetzgebung in: NK Neue Kriminalpolitik Jahrgang 31 (2019), Heft 3, Seite 282 – 300.
 
Praktische Hinweise für den Anwalt als Zeugenbeistand, Berliner Anwaltsblatt 7/2017, S. 288.
 
Das beschleunigte Verfahren der StPO und seine rechtstatsächliche Durchführung in Berlin und Brandenburg, 2010 Duncker & Humblot Berlin, 241 S. (Diss.)
 
Beschwerdemanagement der Polizei – Eine empirische und rechtliche Analyse am Beispiel der Berliner Polizei, Verlag für Polizeiwissenschaft, Frankfurt a.M. 2008, 216 S. (gemeinsam mit Klaus Hoffmann-Holland/Detlev Liepmann/Ines Müller/Kristina Kühl/Inger-Maria Mahlke).